Zur Unterscheidung von Coleophora ciconiella, C. silenella, C. graminicolella und C. nutantella: siehe Coleophora silenella.
HERRICH-SCHÄFFER ([1855]: 252) [nach Copyright-freiem Scan auf www.biodiversitylibrary.org]
Darin indizierte Abbildung
HERRICH-SCHÄFFER ([1854]: Tineides pl. 111 fig. 895) [reproduziert von Jürgen Rodeland nach Band im Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe]
BIESENBAUM & VAN DER WOLF (1999: 254) ist zuzustimmen, wenn sie formulieren: "Über die Biologie ist wenig bekannt, wahrscheinlich leben die Raupen an den Körnern bzw. Samen verschiedener Getreidearten z.B. Weizen (Triticum) und Hafer (Avena) und an Wildgräsern."
Die Art wurde gleich zweimal aus Deutschland beschrieben, einmal von HERRICH-SCHÄFFER ([1855]) von Regensburg (Bayern), einmal von FUCHS (1895) von Bornich (Rheinland-Pfalz).
HERRICH-SCHÄFFER ([1855]) teilte in seiner Erstbeschreibung mit: "Den Schmetterling fing ich bei Regensburg am 18. Juni im Weintiger Wäldchen." und weiter: "7 ganz gleiche Exemplare in FR. Sammlung aus der Wienergegend, darunter nur Ein Weib."
BIESENBAUM & VAN DER WOLF (1999: 318) verzeichnen fünf Falterbelege von 1900 und 1901 aus Bornich am Mittelrhein (Rheinland-Pfalz) und betrachten die Art als in Deutschland ausgestorben oder verschollen. Auch für Bayern, das einzige weitere Bundesland mit Nachweisen der Art nach 1900, wird sie von PRÖSE et al. (2003) mit "0 - ausgestorben oder verschollen" für die Regionen "Schichtstufenland" und "Ostbayerisches Grundgebirge" in die Rote Liste aufgenommen. GAEDIKE et al. (2017) können erwartungsgemäß keine neueren Funde melden, führen die Art mit Uraltmeldung (vor 1900) aber auch aus Baden-Württemberg an.
Die faunistisch bedeutsamen alten Angaben von Bornich am Mittelrhein sollen hier näher betrachtet werden. FUCHS (1895: 40-41) hatte hier unter dem Namen "Coleophora robustella n. sp." berichtet: "Schon 1879 fing ich auf dem Odinsnack, 10 Minuten vom Dorfe entfernt, eine ganz frische Coleophora aus der Silenella-Gruppe [...] Zeller, dem ich sie zur Meinungsäußerung vorlegte, erklärte sie für eine dahin gehörige neue Art. Das Stück blieb lange Jahre in meiner Sammlung vereinsamt. Nachdem ich aber, den 13. Juni 1891 auf den sonnigen Gefilden des Leiselfeldes 2 und 8 Tage später, den 21. Juni, an den Abhängen des Heimbachthales ein weiteres Stück erbeutet hatte, sandte ich 2 meiner 4 Exemplare, die sämmtlich ganz frisch sind, gelegentlich an Herrn Bang-Haas ein, welcher Zellers Ansicht beipflichtete mit dem Hinzufügen, daß die Art in der Staudinger'schen Sammlung nicht vorhanden ist." Diese 4 Exemplare waren dann Grundlage für die Beschreibung seiner Coleophora robustella. PATZAK (1969, 1976) konnte dann zeigen, dass zwei später (1900 und 1901) von A. Fuchs unter diesem Namen bei Bornich gesammelte Tiere zu der sonst weithin unbekannten C. ciconiella gehörten. BIESENBAUM & VAN DER WOLF (1999: 318) listeten die 5 von A. Fuchs bei Bornich gesammelten Tiere der Jahre 1900 und 1901, die ihnen bekannt wurden, daher folgerichtig unter dem Namen C. ciconiella auf:
Bornich 03.06.1900 Fuchs DEI
Bornich 05.06.1900 Fuchs NHMW
Bornich 21.08.1900 Fuchs NHMW
Bornich 13.06.1901 Fuchs MSTR
Bornich 17.06.1901 ? DEI
Da die Art damit von 1879 bis mindestens 1901 durchgehend und an mehreren Stellen um Bornich zu finden war, war sie hier sicher fest etabliert. Im NSG Odinsnack konnte erst jüngst das Vorkommen des Kleinen Heidegrashüpfers (Stenobothrus stigmaticus) wiederentdeckt werden (PFEIFER et al. (2017)) - vielleicht sollte doch noch einmal versucht werden, auch die Sackträgermotte am locus typicus von A. Fuchs wiederzufinden ...
HUEMER (2013) führt die Art für Österreich aus den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich und Wien an, mit Fragezeichen auch aus Kärnten und Oberösterreich.
SWISSLEPTEAM (2010) meldet für die Schweiz: "In Karsholt & Razowski (1996) für die Schweiz mit "?" erwähnt. Eine zweifelhafte Angabe von Biel BE (Vorbrodt & Müller-Rutz 2: 517)."
(Autor: Erwin Rennwald)
Wir folgen den detaillierten Datierungs-Angaben von HEPPNER (1982). Obwohl die Tafel 111 bereits 1854 erschienen ist, darf sie nach den Bestimmungen des ICZN nicht als Erstbeschreibung gelten, denn die Nomenklatur auf dieser Tafel ist nicht binominal.