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Hallo Jürgen,
"Kunst und Wissenschaft,
> Forschung und Lehre sind frei."
Dies sind hehre Grundsätze einer 'freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung' haben aber in der gelebten Praxis (gottseidank!?) ganz schnell ihre Grenzen. So gibt es mittlerweile in der biologisch-/medizinischen Forschung sog. Ethik-Komitees, die einen Forschungsantrag gründlich prüfen. Damit sollen Exzesse, wie sie in der Vergangenheit sehr oft vorkamen, nach Möglichkeit unterbunden werden.
Wenn man sich also auf den o.g. Grundsatz beruft, fällt man ganz schnell aufs Näschen.
Ergo: lieber eine Genehmigung einholen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Ich hab es im Hinblick auf eigene Sammlungstätigkeit immer wieder erlebt, daß man nach einer verständlichen Erklärung zu den Zielen seiner Arbeit eine durchaus positive Reaktion (bei Behörden und 'Laien im Felde') auslösen konnte.
Grüße, HM