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Hallo Jürgen,
> Kennt sich hier jemand mit juristischen
> Feinheiten aus? Was genau versteht der
> Gesetzgeber eigentlich unter "Wohn-
> oder Zufluchtsstätten"?
>
> Es würde mich freuen, wenn uns hier mal ein
> Kundiger aufklären könnte.
es gibt dann immer noch Listen mit Begriffsdefinitionen. Ich gebe aber zu bedenken das Behörden nicht in der Lage sind geschützte Wirbellose zu schützen. Ab und zu mach ich mir den Spaß und Theater weil jemand eine Rosenkäferbrutstätte beseitigt hat...da kommt dann raus das keiner die Verordnung und das Gesetz wirklich intus hat.
Gruß
Uwe