|
Hallo Ihr Lepis,
das mit dem "Wir haben ein Recht auf Forschung" ist leider nicht so. Vor Jahren habe ich einmal von einer Unteren Naturschutzbehörde keine Genehmigung mit der Begründung das sie sich nicht in der Lage sähe eine zu erteilen, nicht bekommen. Ein Freund von mir erklärte mir dann den Tatbestand mit dem Recht auf Forschung. Um das genauer zu klären fragte ich den NABU BFA Umweltrecht zur Klärung der Sache. Von dort bekam ch ein recht umfangreiches Rechtsgutachten, aus dem man lesen kann, daß es kein Anrecht auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzrecht gibt. Genehmigungen können müssen aber nicht erteilt werden.
Ansonsten würde ich nicht raten gerade Lichtfang (auch zum fotografieren) ohne Genehmigung zu machen, man fällt zu sehr auf und in freier Flur gibt es da immer wieder Kollegen von der jagenden Zunft die sich als Hilfssheriffs aufführen.
Rolf Angersbach NABU LAG Entomologie