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Hallo, Rolf,
in welchem Bundesland möchtest du denn fangen?
In BaWü musst du dich für die Ausnahmegenehmigung an das für deinen Wohnort/Fangort zuständige Regierungspräsidium wenden (Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen).
In deinem Antrag musst du erläutern, für welchen Zweck du fangen willst, in welchem Gebiet du fangen willst, mit welchen Methoden du fangen willst, was mit deinen gefangenen Schmetterlingen passieren soll und zum Jahresende ist den zuständigen Behörden ein Bericht über die durchgeführten Untersuchungen zuzustellen. Bei "Tätigkeiten außerhalb der Tageszeit" ist der zuständige Jagdausübungsberechtigte zu informieren, bei Betreten von geschützten Gebieten brauchst du dafür eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen der betreffenden Naturschutzverordnungen und für das Befahren von Waldwegen muss eine Genehmigung vorliegen, vorm Betreten von Privatgelände müssen die Landbesitzer informiert werden (letzteres ist ja selbstverständlich, auch für Leute, die keine Schmetterlinge fangen...).
So kompliziert sich das alles anhört: ist es gar nicht. Ich habe vor 17 Jahren erstmals einen Antrag beim Regierungspräsidium gestellt und Karten für alle Bereich vorgelegt, in denen ich Fänge durchführen möchte. Ich habe in meinem Antrag auch gleich um Betretungs- und Befreiungserlaubnisse für die in meinen Untersuchungsgebieten liegenden Schutzgebiete gebeten. Dann wurde mir die Genehmigung zugestellt, die ich bei allen Beobachtungsgängen mit mir führen und auf Verlangen vorzeigen muss. Das ist mir in den 17 Jahren vier- oder fünfmal passiert. Es war mir aber nicht sonderlich unangenehm, da ich mich ja als berechtigt darstellen kann. Die "Kontrollpersonen" haben ausnahmslos positiv reagiert. Mit dem Vorliegen meiner Ausnahmegenehmigung fühle ich mich gut, d.h. das Gefühl, irgend etwas Verbotenens zu tun oder möglicherweise Scherereien mit anderen Leuten zu bekommen, habe ich nicht mehr. Die Rechtslage ist klar. Deshalb würde ich jedem empfehlen, sich ordnungsgemäß eine solche Genehmigung einzuholen.
Ich komme auch der Verpflichtung nach, meine Beobachtungsergebnisse jährlich an die zuständigen Stellen zu melden: die Daten habe ich ohnehin, sie werden entweder in digitalisierter Form oder auf Papier am Ende des Jahres der Behörde zugestellt. Es ist mir sogar schon passiert, dass ich rückgefragt wurde nach interessanten Arten, die dann als Grundlage für die Unterschutzstellung eines Gebietes herangezogen wurden. Prima - dann weiß man doch wenigstens, dass die Daten nicht für die Katz abgeliefert wurden...
Meine Genehmigungen gelten inzwischen jeweils für die Dauer von 3 Jahren, d.h. alle drei Jahre aktualisiere ich meinen Antrag (also ich bitte um Verlängerung der Ausnahmegenehmigung - das kostet mich weniger als 5 Minuten Zeit, ist also wirklich nicht der Rede wert) und sende ihn erneut an die Ausstellungsbehörde. Nach vier bis 8 Wochen habe ich die neue Ausnahmegenehmigung vorliegen.
Sollte jemand aus BaWü Interesse an einer solchen Ausnahmegenehmigung haben, stelle ich gerne meinen kompletten Antrag zum Abschreiben bzw. Spezifizieren zur Verfügung, es braucht ja keiner das Rad neu zu erfinden Einfach e-Mail an mich schicken und ihr erhaltet mein Schreiben ans Regierungspräsidium nebst einigen Erläuterungen.
Herzliche Grüße,
Jutta
P.S. Das erinnert mich daran, dass ich meine Daten für letzte Saison noch gar nicht gemeldet habe - jetzt aber flugs!