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> Hallo Rolf,
> das Dumme ist, daß Deutschland
> föderalistisch aufgebaut ist: Jedes
> Bundesland hat eigene Regeln! Was René
> geschrieben hat, mag für Brandenburg gelten,
> in Hessen ist es ganz anders. Manchmal muß
> man die Untere Naturschutzbehörde (UNB, bei
> den kreisfreien Städten, Städten und
> Kreisen) um eine Erlaubnis angehen, manchmal
> sind es die mittleren Behörden bei den
> Regionalregierungen oder Regierungsbezirken
> (selbst die heißen überall anders!),
> gelegentlich sind es die Oberen
> Naturschutzbehörden (die manchmal bei den
> Regierungsbezirken, manchmal bei den
> Landesregierungen angesiedelt sind).
> Fakt ist nur, daß man auf jeden Fall für
> Licht- und Köderfang und Tagfang eine
> Genehmigung benötigt (Bundesrecht).
> Am besten ist es, wenn man Kontakt mit
> etablierten, möglichst wissenschaftlichen
> Licht- und Tagsammlern in seiner Gegend
> aufnimmt und das mit denen klärt. Wer etwa
> in Hessen lepidopterologisch aktiv werden
> will, sollte zur Arge HeLep gehen; Kontakt
> über mich. Wie es in den anderen
> Bundesländern ist, kann ich nicht sagen.
> Wolfgang
Hallo Wolfgang,
was ist unter "Fang" zu verstehen ? Etwa auch das
Fotografieren der Falter vor Ort ?
Ich bitte um Nachsicht für diese simple Frage.
Viele Grüße
Rainer