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Hallo Rolf,
eine Sammelgenehmigung braucht man auch, wenn man nur fangen möchte. ABER: Nur für die Arten, die im Anhang der Bundesartenschutzverordnung stehen und das sind vor allem Tagfalter, kaum Nachtfalter (welche? Weiß das jemand? Bärenspinner?) und schon gar keine Mikros.
Es dürfte wohl faktisch nicht vorkommen, dass du eine Art aus dieser Liste am Licht hast. Und wenn doch, dann soll dir das mal ein Unsachkundiger (meistens sind es diese Leute, die pöbeln) mal nachweisen!
Was den Wald betrifft, so brauchst du zum Befahren in JEDEM Fall eine Waldfahrgenehmigung (i.d.R. kostenpflichtig). Diese bekommst du zentral beim Landesumweltamt (zumindest habe ich meine für Brb dort beantragt). Im Privatwald darfst du damit natürlich nicht unterwegs sein. Hier hilft nur mit dem Pächter/Eigentümer sprechen.
Viele Grüße
René