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Hallo allseits,
dem Buchstaben des Gesetzes nach: Eindeutig ja! Das ist zwar vielfach sachlich nicht unbedingt gerechtfertigt (bei einem Einzelstück eines Insekts), aber so sind die Gesetze nun mal ...
Außerdem ist immer das Problem, daß gezüchtete Tiere mit Freilandtieren oft nicht synchron sind — und was nutzt eine Freisetzung außerhalb der Flugzeit ...?
Wolfgang
> Guten morgen, Jutta!
> Ist es denn verboten, Raupen aus
> Naturschutzgebieten mitzunehmen, wenn man
> die Falter in derselben Region wieder
> freilässt?
> Liebe Grüße
> Claudi