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Hallo Ernst,
Deine Ausführungen lese ich immer wieder gerne!
Die Informationen sind gut und die Art, wie Du sie rüberbringst sind erfrischend!
Nun zu meinem Thema:
Einmal angenommen jemand findet an einer Weide mehrere Schillerfalterraupen.
Nennen wir ihn mal Herrn Schmidt.
Herr Schmidt ist sich bewußt, daß es sich um eine besonders geschützte Art handelt.
Deshalb will er nicht weiter stören, macht nur 2-3 Photos und geht wieder nach Hause.
Am nächsten Morgen wacht er schweißgebadet auf.
In seinem Traum wurde die schöne Weide gefällt.
Er faßt den Entschluß vorsorglich etwas dagegen zu unternehmen.
Ein Schreiben wird verfaßt, ein Bekannter hat ein Laminiergerät, das mit biologisch abbaubaren Materialen bestückt ist.
Mit Naturharz klebt er also folgendes Schreiben an den Baum:
Dieser Baum wird von einer besonders geschützten Art ( Apatura iris ) bewohnt.
Nach BARTSCHV darf er nicht geschädigt oder gar gefällt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Welche Aussichten auf Erfolg hätte das?
Ich befürchte, da gibt es bestimmt eine Ausnahme.
Wär ja sonst zu schön für uns Schillerfalterliebhaber.
Viele Grüße,
Jürgen