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Verdammte Hacke, jetzt hatte ich extra geguckt, ob das wieder ohne Text war. War es aber nicht, also habe ich die Sicherheit ins Nirvana geschickt und nu ist alles wech ...
Dann fange ich mal wieder ganz von vorn an.
Das streng geschützte Schmetterlingsei ist nach juristischer Definition ein Tier. Das macht erst mal Sinn, sonst dürfte man Vogeleier sammeln und wäre vor Verfolgung geschützt. Dazu aber weiter unten noch ...
Ich darf bei streng gschützten Arten also keine ERHEBLICHE Störung vornehmen und erheblich ist die Störung, wenn die lokale Population sich verschlechtert. Das kann ich bei Schmetterlingen ausschließen. Vielleicht aber hat auf dem Baum darüber der Schwarzstorch sein Nest, verliert seine Geduld, weil der Fotograf das Objektiv nun schon zum vierten Mal wechselt, gibt die Brut auf und damit erleidet die lokale Population eine Verschlechterung. Aber war es der Fotograf, oder doch der Jagdberechtigte, der nun schon den dritten Abend auf dem Hochsitz daneben hockt oder die Reiterin mit ihrem Hund, die jeden Morgen da vorbeikommt? Wir sind mal wieder in der Beweisnot und die Behörde muss hier beweisen und vor Gericht durchhalten. Wir hatten mal einen Landwirt vor Gericht, weil der seinen Pferdemist über Jahre auf der Weide gelagert hat und die Brühe den Weg runter lief. Der Richter hat mich dann gefragt, ob der Mist immer noch da liegt und ich habe ihm gesagt, ne, jetzt ist er endlcih abgefahren. Darauf hin hat mich der Richter gefragt: Ja, was wollen Sie denn dann noch?!. Falls ihr also mal Ärger habt wegen Falschparken, denkt an diesen Fall. Vielleicht hilft es Euch ja ... Streng geschützt greift nur bei Wirbeltieren, aber wer (ohne es zu wissen) querfeldein in ein NSG hineinläuft wegen Beobachtung von Schmetterlingen und (ohne es zu wissen) damit einen Bereich betritt, der Rückzugsgebiet des Birkhuhns ist, kann heute desswegen vielleicht belangt werden. Fahrlässigkeit hätte man mir damals vielleicht anhängen können, Vorsatz war damals nicht nachweisbar und mir ist nichts passiert. Dummheit schützt nicht vor Strafe, neuerdings jedenfalls.
Aber nochmal zurück zur juristischen Definition eines Tieres. Teile eines Tieres sind per Definition auch Tier, der Pelzmantel ist als ein Fall für den Artenschutz. Eine Vogelfeder ist aber auch unter Artenschutz und alle Greifvögel sind streng geschützt (wegen EU und dem Handel mit Vögeln für die Jagd). Die Bussardfeder ist streng geschützt und die Inbesitznahme ohne Genehmigung verboten! Ich bezeifele, dass irgendeine Behörde hier dem Gesetz folge leisten würde, selbst bei einer Anzeige und das, obwohl bei streng geschützten Arten der Straftatbestand erfüllt sein kann und jeder Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden muss. Zumindest in den letzten Jahren haben die Behörden ein Augenmaß entwickelt und Anzeigen wegen Publikationen oder sinnvoller Öffentlichkeitsarbeit werden nicht weiter verfolgt. Zum Glück, aber ohne Garantie ... Wer meint, dieses Beispiel ist albern, hat recht. Aber was haltet Ihr von diesem Beispiel: jemand bietet auf ebay präparierte Greifvögel an. Alles streng geschützt (siehe oben), alles ohne Genehmigung. Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige und es stellt sich heraus, dass dieser Anbieter bei einer Autobahnmeisterei arbeitete und seine Aufgabe war unter anderem, Tierleichen von der Autobahn abzusammeln und zu entsorgen. Noch brauchbare Vögel hat er präpariert und dann versucht zu verkaufen. Ich weiß nicht, was aus dem Verfahren wurde, die Rechtslage ist eindeutig, aber der wirkliche Schaden?
Grüße
Ernst