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Hallo Ernst,
Wie genau die legale Grenzüberschreitung erfolgt, habe ich selbst mal für einen Vortrag klären müssen und siehe da, die zuständige BfN gibt dazu tatsächlich sehr kompetente Hilfe. Auf deren Startseite findest Du gleich oben links einen Link auf "Ein- und Ausfuhr von Exemplaren geschützter Arten". Folgst Du dem Link, findest Du dann unten rechts den Link auf "Weitere Downloads" und dort dann den Link auf die pdf "Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht" oder kurz formuliert:
http://bfn.de/16386.html
da komme ich auf die völlig falsche Seite, denn da geht es nur um CITES-Arten, also nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Arten. Das sind aber, was europäische Schmetterlinge betrifft, nur Parnassius apollo und Papilio hospiton. Der eingangs zitierte Papilio machaon fällt da nicht darunter, denn der ist ja lediglich nach BArtSchV geschützt.
Was sicher uns alle brennend interessiert, ist, darf eine in Deutschland gemäß BArtSchV geschützte Art, die in einem anderen EU-Staat nicht geschützt ist (z.B. P. machaon in Frankreich), dort gefangen und legal über die Grenze nach Deutschland gebracht werden?
Und darüber finde ich nichts auf der Seite vom BfN.
Viele Grüße
Jürgen