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Hallo Ernst,
bin ich froh, dass das von kundiger Stelle einmal genau dargelegt wurde! Vielen Dank dafür!
Das meiste hatte ich gewusst, zum Teil aber noch die alten Vorschriften im Kopf.
Was das Stören angeht, so ist nur das "erhebliche Stören" bei streng geschützten Arten verboten und die erhebliche Störung liegt nur dann vor, wenn die lokale Population der Art dadurch verschlechtert wird. Meines Wissens gibt es Störungen rechtlich nur bei Wirbeltieren, das Fotografieren stand mal im Gesetz und war sicher speziell für die Vogelliebhaber gedacht, die ihre Kameras am Nestrand angeschraubt hatten.
Heißt das, man darf das Boloria aquilonaris-Ei jetzt wieder ganz legal fotografieren? Ich hatte immer ein wenig Sorge, ob nicht irgendein überkorrekter Behördenvertreter über die BH stolpert und dann wegen der fotografierten streng geschützten Arten Ärger macht.
Wenn die Tiere legal in Frankreich der Natur entnommen wurden (und das ist in fast allen Departements zulässig), dann kann die besonders geschützte Art hier völlig legal ohne Genehmigung eingeführt und weitergezüchtet werden.
Nun wüsste ich gerne, wo genau steht das? Ich kann mir schon vorstellen, dass da mal ein Zöllner es anders wissen will. Ist mir noch nie passiert, aber man weiß ja nie. Da hätte ich dann gerne einen Ausdruck des entsprechenden Paragraphen mit dabei.
Ich brauche nur eine Genehmigung für den Handel und - zum Glück - darf ich diese Falter hier nicht fliegen lassen. Das könnte dann wirklich ein Problem sein, aber gerade das wird von selbst ernannten Naturschützern (zu denen ich auch mal gehörte, daher darf ich meckern) leider als Heldentat gefeiert.
Nun ja, wenn man einen Schwalbenschwanz aus dem Elsaß gleich östlich des Oberrheins fliegen lässt, schadet das den hiesigen Populationen sicher nicht. Aber wenn Hunderte P. machaon aus Korsika irgendwo in Norddeutschland freigelassen werden, kann das die dortige Population schon gehörig in Bedrängnis bringen. Denn die reagieren ganz anders auf die Tageslichtlänge.
Nochmals vielen Dank und viele Grüße
Jürgen