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Hallo Hans-Peter,
nun ja, "mutwillig" ist mal wieder so ein juristendeutscher Gummibegriff, den man in alle Richtungen verbiegen kann.
Jedoch!
ohne vernünftigen Grund zu fangen
Die Betonung liegt hier doch wohl auf dem "vernünftigen Grund". Einfach draufschlagen, weils Spass macht, ist verboten. Denn da fehlt die Vernunft. Forschungszwecke würde ich aber schon als vernünftigen Grund bezeichnen. Wenn mir jemand erklären will, dass das nicht mehr gilt, würde ich mir erlauben, Art. 5 (3) GG zu zitieren: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Ein umfassenderer Schutz wird nur den besonders geschützten Arten gewährt. Wenn Tiere sowieso allesamt nicht gefangen werden dürften, wäre es ja auch nicht nötig, dass es lt. BNatSchG und BArtSchV ausdrücklich verboten ist, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen. Auch die dürfen zu Forschungszwecken gefangen werden, dazu bedarf es dann aber einer Ausnahmegenehmigung.
Viele Grüße
Jürgen