|
Hallo nochmal!
Ich finde, dass es im Rahmen der FFH-Richtlinie doch Interpretationsspielraum gibt und die dargestellte Vorgehensweise bzgl. der allochthonen Unterart der Mauereidechse schlichtweg falsch ist. Es existiert zu diesem Thema die ein oder andere aktuelle Veröffentlichung (z.B. Schulte et al. 2011 oder LAUFER, H.: Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen). Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass von allochthonen Populationen der Mauereidechse negative Auswirkungen auf andere (indigene) FFH-Arten (z.B. Zauneidechse) belegbar sind (auch hierzu gibt es Veröffentlichungen), sodass die allochthonen Populationen als invasiv eingestuft werden können. Damit kann der Schutzstatus als FFH-Art ausgehebelt und die Unterart muss weder besonders geschützt noch umgesiedelt werden.
Ein weiteres, ähnliches Beispiel findet sich momentan gerade in Bayern: Der Biber verursacht dort große Schäden in der Landwirtschaft durch Überschwemmungen und Höhlen- und Gängebau. Nun kommt der Art als Anhang II- und IV-Art ein hoher Schutzstatus zu, sodass die Störung und Tötung eigentlich verboten ist. Bayern kann diese Verbote umgehen, da der Biber in Bayern angesiedelt wurde und - anders als z.B. in Baden-Württemberg - nicht von alleine eingewandert ist. Hierdurch erfolgte die Aufnahme ins Jagdgesetz, das einen Abschuss ermöglicht. M. E. eine durchaus notwendige Maßnahme, beachtet man das hohe Konfliktpotential und den Opportunismus der Art in den wiederbesiedelten Arealen.
Viele Grüße Thomas