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Frage an die Thüringen-Fraktion im Lepiforum:
Obwohl ich seit 2020 im thüring. Teil des Biosphärenreservat Rhön semioffiziell für den Landschaftspflegeverband forsche, würde ich jetzt dennoch gerne eine behördliche artenschutzrechtl. Befreiung haben (zumindest für West- und Süd-Thüringen; Kartierung Lepidoptera, spez. Makroheterocera).
Einer von mehreren Gründen ist mein Interesse am Kartieren auf und entlang des Grünen Bands (früherer Grenzstreifen zw. BRD und DDR). Bislang habe ich das ab und zu spontan und ohne Genehmigung gemacht, aber ständig auf der Hut vor Jagdpächtern und Förstern zu sein, ist kein Zustand.
Zwar weiß ich, dass der Thüringer Entomologenverband hier Hilfestellung gibt. Man findet aber nur einen Mitgliedsantrag auf dessen Webseite und überhaupt keine Hinweise zum Thema "Ausnahmegenehmigungen".
Wie gehe ich vor und wie lange dauert es im Regelfall?
Danke schon mal für Eure Hinweise und einen schönen Sontag:
Hermann Falkenhahn